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KassenSichV / TSE – Informationen

Bewegen Sie sich im Bereich der Kasse, verbunden mit einem Bondrucker, haben Sie mit Sicherheit schon feststellen müssen, dass Ihr Bon/Quittung/Rechnung seit Anfang Oktober 2020 ein wenig länger geworden und mit „kryptischen“ Zeichenketten versehen ist.

Dies ist kein Programmfehler, es handelt sich dabei lediglich um die Umsetzung der Kassensicherungsverordnung.
Diese besagt, dass jeder Beleg, sofern er Bar oder Unbar bezahlt werden kann, mit einer Transaktions-Signatur ausgestattet werden muss, die den Beleg revisionssicher macht.
Diese Signatur ist verpflichtend auf jeden Kassenbeleg mit auszudrucken.
Weiterhin wird es dem Finanzamt im Falle einer Prüfung erleichtert, die Daten zu validieren.

Die Möglichkeit, einen QR-Code anstatt eines kryptischen Datenblocks auf den Beleg zu drucken ist mittlerweile möglich und wurde von uns umgesetzt.
Damit dieser QR-Code gedruckt werden kann bedarf es einem aktuellen Update (Juli 2020). Melden Sie sich nach dem Update beim Support für die Aktualisierung der Belegvorlage.

Ausführliche Informationen rund um das Thema Kassensicherungsverordnung / TSE finden Sie bei unserem Fiskalisierungs-Partner Fiskaly.

Zudem finden Sie die aktuellen Zertifikate des BSI entweder hier im Download-Bereich und direkt auf Fiskaly.com

Aktualisiert am 12. August 2021

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